Beiträge mit Tag ‘Datenschutz’
Deutsches Datenschutzrecht wird angepasst
Kabinett beschließt Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Bitkom plädiert für sinnvolle Konkretisierungen und warnt vor neuen nationalen Alleingängen beim Datenschutz
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der das deutsche Recht an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen soll. Das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz, das Teile der EU-Datenschutz-Grundverordnung konkretisiert und ergänzt, wird jetzt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten.
Safety first: CeBIT 2016 zeigt die Top-Trends zum Thema IT-Security
Lediglich 45 Prozent der Firmen verschlüsseln ihre Daten. Das ermittelte der IT-Branchenverband BITKOM in einer Repräsentativumfrage. Und nicht einmal jede dritte Firma setzt intelligente Sicherheitssysteme zur Absicherung gegen den Datenabfluss von innen (Data Leakage Prevention) oder Angriffserkennungssysteme für Attacken von außen (Intrusion Detection) ein. Aufklärung, Tipps, Unterstützung und passende IT-Lösungen bietet die kommende CeBIT in Hannover.
Obwohl fast täglich neue Berichte über Cyberangriffe in den Medien erscheinen, begnügen sich viele Unternehmen nur mit einem Basisschutz für die Absicherung ihrer IT-Systeme. Die CeBIT zeigt vom 14. bis 18. März 2016, wie sich Unternehmen effizienter schützen können und welche Sicherheitsmaßnahmen aktuell verfügbar sind. Erste Anlaufstelle ist der CeBIT-Schwerpunkt „Business Security“ in Halle 6. Auch der benachbarte Schwerpunkt „Research & Innovation“, ebenfalls in Halle 6, wartet mit neuen Lösungen zur IT-Sicherheit auf. Prominente Vertreter der „Security-Szene“ sprechen auch bei den CeBIT Global Conferences in Halle 8. Neu ist die „European Cyber Security Conference“ im NordLB-Forum.
Smart Data – Smart Privacy? Intelligente Datennutzung für mehr Sicherheit
Das Spannungsverhältnis zwischen der intelligenten Nutzung großer Datenmengen und dem Datenschutz ist eine der größten Herausforderungen von Smart Data.
Zum Nationalen IT-Gipfel veröffentlicht die Begleitforschung des Technologieprogramms „Smart Data – Innovationen aus Daten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Thesenpapier „Smart Data – Smart Privacy?“, das einen Überblick über den aktuellen Diskussionsbedarf gibt und interdisziplinäre Forschungsansätze vorstellt.
Wie eine aktuelle Studie (http://ots.de/13xAH) der Smart-Data-Begleitforschung gezeigt hat, sehen die meisten IT- und Businessentscheider im Datenschutz (61 Prozent) sowie in der Datensicherheit (57 Prozent) die größten Hindernisse für den Einsatz von Smart-Data-Technologien. Für die erfolgreiche Implementierung von Smart-Data-Lösungen in die Wertschöpfungsketten müssen deshalb Datenschutz- und Sicherheitsstandards entwickelt werden, die eine sichere und rechtskonforme Nutzung der Daten möglich machen.
Bitkom zur EU-Datenschutzverordnung
Digitalverband begrüßt einheitlichen Datenschutz in der Europäischen Union
- Bürokratischer Aufwand steigt bei der Datenverarbeitung erheblich
- Neuregelungen schaffen mehr Rechtsunsicherheit und sind teils praxisfern
Der Digitalverband Bitkom begrüßt, dass es mit der Datenschutzverordnung nun erstmals einheitliche Regelungen für alle in der Europäischen Union tätigen Unternehmen geben wird. Allerdings bleibt die Verordnung weit hinter dem Anspruch zurück, ein modernes Datenschutzrecht für die digitale Welt zu schaffen. Stattdessen werden viele Regelungen für Unternehmen und Internetnutzer zu mehr Rechtsunsicherheit und zu mehr bürokratischem Aufwand führen.
„In Zukunft gilt in der EU beim Datenschutz gleiches Recht für alle“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Davon profitieren auch die Unternehmen, weil sie beim Datenschutz künftig einheitliche Marktbedingungen vorfinden.“ Kritisch wertet der Bitkom, dass die Verordnung auf der Suche nach einem politischen Kompromiss an vielen Stellen vage geblieben ist und die Datenverarbeitung erheblich erschweren wird. Rohleder: „Die Verordnung wird zu zum Beispiel zu Rechtsunsicherheit führen, wenn es um die Zulässigkeit neuer digitaler Geschäftsmodelle geht.“